Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge (Stand 14.10.2026)
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Präambel
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge, die zwischen nuux Sports GmbH, Hubertusstr.36, 50259 Pulheim (nachfolgend nuux genannt) – und einem Mitglied (Verbraucher oder Unternehmer) geschlossen werden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung von nuux in Anspruch nehmen.
§ 1 Vertragsschluss und -Gegenstand
(1) Mit der Unterzeichnung des Mitgliederantrages oder der Bestätigung mittels Fernkommunikationsmitteln erklärt das Mitglied verbindlich, die gebuchte(n) Dienstleistung(en) erwerben zu wollen und ist mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
(2) Das Mitglied ist berechtigt, während der Öffnungs- und Unterrichtszeiten an den Kursen, die von nuux angeboten werden, teilzunehmen. Die Leistung beinhaltet ausschließlich die im Mitgliederantrag aufgeführten Unterrichtseinheiten. nuux richtet für das Mitglied nach Maßgabe des geschlossenen Vertrages zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Dauerkurse (Mitgliedschaften) aus. Zu den zeitlich begrenzten Kursen zählen bspw. Schnupperkurse und Starterverträge. Zu den Dauerkursen zählen alle Kurse, deren Dauer unbefristet ist. Sonstige Leistungen wie bspw. Workshops, sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Mitgliedschaft.
(3) Konkrete Dienstleistungen sind in Gemäßheit mit diesen AGB jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Vertrags zu erbringen. Schriftlichkeit umfasst auch Textform. In den jeweiligen Mitgliederanträgen werden die durch nuux jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt.
(4) Das Mitglied erteilt den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Auftragsannahme von nuux schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Auftragsbestätigung gilt auch eine E-Mail.
(5) Abweichende AGB des Mitglieds werden zurückgewiesen. Im Fall von einander widersprechenden AGB ist der Vertragsschluss dennoch gültig. Hier gilt dann die gesetzliche Regelung für die jeweilige Klausel.
(6) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen gültige Fassung der AGB von nuux.
(7) Das Mitglied bestätigt, dass zur Ausübung der vereinbarten Kursaktivitäten keinerlei gesundheitlich bedingte oder sonstige Einschränkungen bestehen und während der Kursdauer keine Medikamente eingenommen werden müssen. Änderungen werden umgehend mitgeteilt.
§ 2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
§ 3 Umfang der geschuldeten Leistungen
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an den vertraglich vereinbarten Unterrichtseinheiten sowie zur Nutzung der Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen am jeweiligen Standort. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung einer solchen Veranstaltung gesondert hingewiesen.
(2) nuux behält sich das Recht vor, das Mitglied nur für Kurse zuzulassen, die dem Fähigkeitsstand des Mitglieds entsprechen.
(3) nuux ist berechtigt, während der gesetzlichen Feiertage keine Kurse auszuführen, ohne dass es während dieser Zeit zu einer Unterbrechung der Zahlungen kommt. Dies ist bei Ermittlung der Kursbeiträge berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von anteiligen Beiträgen.
§ 4 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Getränke
(1) Der Aufenthalt von Begleitpersonen ist nur in den hierfür vorgesehenen Aufenthaltsbereichen gestattet.
(2) Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der Kursräume gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke und Speisen. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken ist innerhalb des gesamten nuux-Standorts untersagt.
§ 5 Weisungsbefugnis
Den Weisungen des Kursleiters oder dessen Ausführungsgehilfen, ist während den Kurs- und Unterrichtszeiten uneingeschränkt Folge zu leisten. Wiederholtes Nichtbefolgen der Weisungen kann zum Ausschluss aus dem Kursunterricht führen. Der Ausschluss führt nicht zur Zahlungsaussetzung der vertraglich vereinbarten Beiträge und Gebühren. Die Aufsichtspflicht von nuux beschränkt sich auf die Dauer der Unterrichtszeiten und die Kursräumlichkeiten.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) nuux haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in einen nuux Standort zu bringen. Von Seiten nuux werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch nuux zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von nuux in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
(3) nuux haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
(4) nuux verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 7 Laufzeiten
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate.
(2) Wenn zum Ende der Vertragslaufzeit keine Kündigung eingereicht wurde, verlängert sich der Vertrag fortlaufend um jeweils 1 Monat.
§ 8 Kündigungsrechte der nuux
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies nuux, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und die verbleibenden Zahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzufordern.
(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich nuux ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 9 Kündigung durch das Mitglied
(1) Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft des trainierenden Mitglieds.
2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der nuux-Standorte unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. Vorübergehende Krankheiten oder Verletzungen entbinden das Mitglied nicht von der Entrichtung der Mitgliedsbeiträge. Sie begründen kein Kündigungsrecht.
3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von dem nächsten nuux-Standort entfernt liegt.
4. Bei Schließung oder Verlegung eines nuux-Standorts, wenn danach der nächstgelegene nuux Standort mindestens 10 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als der geschlossene bzw. verlegte nuux-Standort.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei nuux eingereicht wird; eine Kopie oder ein Scan genügt. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann insbesondere per E-Mail an hallo@nuu-x.de, über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf www.nuu-x.de oder über das Mitgliederportal erklärt werden.
(4) Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
(1) nuux erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung, ggfls. Name und Alter des trainierenden Kindes.
(2) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird nuux hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise von nuux verwiesen.
§ 11 Sondertarife
(1) Die von nuux angebotenen Sondertarife können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber nuux in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der nuux unverzüglich mitzuteilen.
(3) Erlangt nuux Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind oder kommt das Mitglied den Mitteilungsobliegenheiten in Abs. 2 nicht nach, ist nuux berechtigt, den Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen.
(4) Wurden trotz Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist nuux berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des Normaltarifs einzuziehen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) nuux ist zu Änderungen dieser AGB berechtigt, soweit diese keine wesentlichen Vertragsinhalte betreffen. Über solche Änderungen wird nuux die Kunden per E-Mail und auf der Website (www.nuu-x.de) informieren. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht, soweit er in der Mitteilung über die geplante Änderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. nuux ist im Falle des Widerspruchs des Kunden zur außerordentlichen Kündigung zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit berechtigt.
(2) Alle Informationen, Einwilligungen, Mitteilungen oder Anfragen nach diesen AGB bzw. den zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen, sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entspricht der Schriftform; dies gilt auch für das Klicken auf entsprechende Bestätigungs-Buttons.
(3) Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das einschlägige Gesetzesrecht. Dies gilt auch im Fall des Bestehens einer Regelungslücke.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz von nuux. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
nuux Sports GmbH · Hubertusstr. 36 · 50259 Pulheim · Stand: 14.10.2026